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Steuerberater / Wirtschaftsprüfer

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pfeil Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung
Abschlussprüfung, Sonderprüfungen, Konzernrechnungslegung und Rechnungslegung nach IFRS
 
 
pfeil Betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung
Wir übernehmen die betriebswirtschaftliche Beratung insbesondere auf den Gebieten, die eng mit dem Rechnungswesen verbunden sind.
 
Steueroptimale Gestaltungsberatung und Internationale Steuerberatung
 
 
pfeil Steuerbegünstigte Körperschaften und Non-Profit-Organisationen
Wir beraten und vertreten steuerbegünstigte und öffentlich-rechtliche Körperschaften in allen steuerlichen Angelegenheiten.
 
 
pfeil Soziale Dienste und Gesundheitswesen

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist inzwischen die Prüfung und Beratung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

 
 
pfeilÖffentlicher Sektor
Wir bieten eine zukunftsorientierte Beratung und Betreuung für Einrichtungen und Unternehmen des öffentlichen Bereichs.
  • Abschlussprüfungen
 
Schwerpunkte unserer Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer sind die gesetzlichen sowie die freiwilligen Jahresabschlussprüfungen. Durch das Kapitalgesellschaften-&-Co.-Richtlinie-Gesetz ist der Rahmen der gesetzlichen Abschlussprüfungen auch für Personengesellschaften in der Form der GmbH & Co. KG erheblich ausgeweitet worden.
 
 
  • Sonderprüfungen
 
Wir führen gesetzliche und freiwillige Sonderprüfungen im Auftrag unserer Mandanten durch. Die Bandbreite dieser Sonderprüfungen umfasst hier im Wesentlichen die
• Prüfung von Sonderbilanzen
• Unterschlagungsprüfungen
• Prüfungen des internen Kontrollsystems
• Prüfungen von Investitions- und Finanzplänen
• Wirtschaftlichkeitsprüfungen
• Kreditwürdigkeitsprüfungen
• Gründungs- und Umwandlungsprüfungen
• Prüfungen nach Sondervorschriften (MaBV/DSD)
• Prospektprüfungen
• Überschuldungsprüfungen
 
 
  • Konzernrechnungslegung
 
Wir beraten bei allen laufenden Angelegenheiten der Konzernabschlusserstellung. Dabei deckt unser Beratungsspektrum alle Rechtsbereiche ab, die für den Konzernabschluss von Bedeutung ist. Wir erstellen Konzernabschlüsse sowohl nach nationalen als auch nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS).
 
 
  • Rechnungslegung nach IFRS
 
Die bei der Abschlussprüfung zu berücksichtigenden Rechnungslegungsvorschriften beziehen sich auf deutsche, zunehmend aber auch auf internationale Rechnungslegungsgrundsätze.

Hierzu gehören die Richtlinien der Europäischen Union und die vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten International Financial Reporting Standards (IFRS). International anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze im Sinne des § 292 a HGB sind wegen ihrer internationalen Verbreitung auch die US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze US-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles). In zunehmendem Maße stellen deutsche Mutterunternehmen einen so genannten befreienden IFRS- oder US-GAAP-Konzernabschluss nach § 292a HGB auf und lassen diesen von uns prüfen.

Nach dem Willen der Europäischen Kommission und des Europäischen Rates sollen ab 2005 alle börsennotierten EU-Unternehmen verpflichtet werden, ihren Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) aufzustellen. In einer Verordnung des Europaparlaments und des Europäischen Rates wird die Pflicht zur Anwendung der IFRS (International Financial Reporting Standards) festgeschrieben. Die Mitgliedsstaaten können diese Verpflichtung auch auf nicht börsennotierte Gesellschaften sowie auf die Erstellung der Jahresabschlüsse von Einzelunternehmen ausdehnen. Der faktische Zwang zur Anwendung der neuen Rechnungslegungsvorschriften wird sehr schnell dazu führen, dass diese Rechnungslegungsgrundsätze sich insgesamt durchsetzen.

 

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